Die von uns angebotene Ausbildung findet ausschließlich auf den Grundlagen von gültigen Sportordnungen auf zugelassenen Schießstätten statt.
Somit ist eine Teilnahme ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Physische und/oder psychische Defizite machen eine Teilnahme unmöglich.
Weiterlesen
Beispiele für Ausbildungsinhalte:
Sichere Handhabung von Kurz- und Langwaffen
Zielerfassung
Multiple Ziele
Alle notwendigen Komponenten werden durch uns zur Verfügung gestellt.
Preise und Termine auf Anfrage.
Hinweis: Dem Ausbildungsleiter obliegt es, Personen von dem entsprechenden Lehrgang auszuschließen, wenn durch diese eine Gefährdung für andere ausgeht, diese physische und/oder psychische Auffälligkeiten zeigt oder der Verdacht besteht, dass diese unter Einfluss von Drogen und/oder Alkohol steht. In diesem Fall besteht keine Möglichkeit der Rückerstattung oder Gutschrift der gezahlten Rechnungssumme.